DemokratieBildung

Sächsisches Schulgesetz

§ 1 Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule

[…]

(3) Die schulische Bildung soll zur Entfaltung der Persönlichkeit der Schüler in der Gemeinschaft beitragen. Diesen Auftrag erfüllt die Schule, indem sie den Schülern insbesondere anknüpfend an die christliche Tradition im europäischen Kulturkreis Werte wie Ehrfurcht vor allem Lebendigen, Nächstenliebe, Frieden und Erhaltung der Umwelt, Heimatliebe, sittliches und politisches Verantwortungsbewusstsein, Gerechtigkeit und Achtung vor der Überzeugung des anderen, berufliches Können, soziales Handeln und freiheitliche demokratische Haltung vermittelt, die zur Lebensorientierung und Persönlichkeitsentwicklung sinnstiftend beitragen.

[…]

(5) Die Schüler sollen insbesondere lernen,

1.selbstständig, eigenverantwortlich und in sozialer Gemeinschaft zu handeln,

2.für sich und gemeinsam mit anderen zu lernen und Leistungen zu erbringen,

3.eigene Meinungen zu entwickeln und Entscheidungen zu treffen, diese zu vertreten und den Meinungen und Entscheidungen anderer Verständnis und Achtung entgegenzubringen,

[…]

 

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